Gemäß § 5 Abs. 1 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz, LGBl.Nr. 58/2011, errechnet sich die Ausgleichsabgabe für fehlenden Abstellplätze wie folgt: Erschließungskostenfaktor € 234,00 x 20 x fehlende Stellplätze
Siehe Garagen- und Stellplatzverordnung!